Heute am 1 .10.16 haben wir unseren Antrag zur Änderung der Strassenausbausatzung im Rathaus eingereicht. ________________________________________________________________________________
Die neue Mustersatzung des Bayrischen Gemeindetages ist nun da, und wir sind dabei diese für Gammelsdorf zu bearbeiten, und demnächst im Gemeinderat als Antrag einzubringen. Wer von den Bürgern interesse hat, dabei mit zu wirken, kann sich gerne melden. Es wäre schön wenn die Bürger auch hier ihren Einsatz zeigen würden, wie sie es zur Zeit auch in anderen Bereichen machen.
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Am 25.2.16 hat der Bayrische Landtag die Gesetzesänderung in Bezug auf die Strassenausbaubeitragssatzung beschlossen. Wir bereiten bereits den Antrag zur Satzungsänderung in Gammmelsdorf vor.
Die neue Verordnung ist seit 1.4.2016 gültig.
Wir warten hierzu die Vorlage der neuen Mustersatzung durch den Bayrischen Gmeindetag ab.
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Das Thema der Strassenausbaubeitragssatzung wird 2015 eines unserer Themen sein.
Hier möchten wir Sie künftig über Neuigkeiten dazu informieren.
Zusammenfassung der Anhörung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtages zu Art. 5 des KAG am Mittwoch den 15. Juli 2015 Im Konferenzsaal des Maximilianeum
Wir waren als Zuschauer dabei.
Eröffnung um 9.15 Uhr durch den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Florian Hermann.
Es kommen zuerst die 12 Sachverständigen zu Wort und erklären die Sache aus Ihrer Sicht. Danach stellen die Abgeordneten ihre Fragen. Der Saal ist bis auf den letzten Platz mit Besuchern besetzt. Die Anhörung dauert bis 12.45 Uhr.
Der Bayr. Städtetag spricht sich für den Erhalt der Satzung aus und will das „Soll“ als sinnvoll belassen. Es soll keine Liberalisierung geben. Die Forderung nach widerkehrenden Beiträgen wäre ein enormer Verwaltungsaufwand. Eingespielte Systeme dort wo Beiträge erhoben werden sollten nicht zur Disposition gestellt werden. Wobei der Herr Gribl vom Städtetag eine Einzelmeinung war. Herr Rösl vom Eigenheimerverband reagierte direkt darauf: „Da sitzen die Herren vom Städtetag und sprechen über die Bürger. Lässt man alles wie es ist, dann ist es am besten, und wir brauchen nicht überlegen. Basta!“ Man soll nicht immer die Härtefälle vorneweg tragen. Man kann die Beiträge auch verrenten.
Jürgen Busse vom Bayr. Gemeindetag weisst daraufhin das 72,6% der Bayr. Gemeinden eine Satzung haben. Dadurch wurden im letzten Jahr 62 Millionen Einnahmen erzielt. Alternativ die Gebühr über die Grundsteuer aller umzulegen ist nicht gewünscht. Da zahlen dann auch die Mieter. Man sollte aber auf eine „Kann“ Regelung umschalten um den Druck vom Bürger zu nehmen. Man sollte Alternativ die „Wiederkehrende „ Zahlung anbieten. Er plädiert für das Erfolgsmodell in RLP .Dort zahlen nicht nur die Anlieger, sondern der Gemeindeteil oder das Siedlungsgebiet. Hier muß aber immer nur für 5 Jahre kalkuliert werden. Was für Strassenbaumaßnahmen stehen in den nächsten 5 Jahren an?. Dann wird der Betrag auf die Haushalte umgelegt. Es ergibt sich ein Schnitt von 250€ € pro Jahr für jeden Haushalt. Der Gemeindebund RLP ergänzt das die Anlieger keinen besonderen Vorteil haben. Die haben die Strassen schon mal bezahlt und der Grundstückswert steigt nicht, durch Erneuerung. Wenn Beiträge erhoben werden dann mit der „Soll“ Regelung. Es muß dann von allen Gemeinden diese Beträge erhoben werden. Dann plädiert Hr. Thielmann dafür das in den 5 Jahren in denen nichts gebaut wird, auch nichts kassiert wird. Sondern nur immer in den 5 Jahren der Baumaßnahmen. Die Abrechnungsgebiete sind getrennt abzurechnen. Das ist die Alternative die bereits in RLP, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Niedersachsen eingesetzt wird. Die Bürger reagieren positiv darauf. Die Bürger die Bereits Einmalbeiträge bezahlt haben können 20 Jahre von einer Zahlung verschont werden.. Es gibt bereits eine entsprechende Software für die Verwaltung. Am Anfang ist der Verwaltungsaufwand höher, läuft aber dann automatisch und es entfallen die Berechnungen für jeden einzelnen auf Dauer. Es gibt zudem weniger Diskussionen und Anliegerversammlungen, sowie weniger Klagen.
Herr Rottenwallner von der Verwaltung in Landshut ist für das geltende Verfahren. Es bedarf aber einer einheitlichen Regelung. Ein einheitliches Gesetz. Daher ist eine Neuregelung wichtig. Die Bürger müssen früher in die Planungen mit einbezogen werden.
Der Kommunale Prüfungsverband setzt sich für die Beibehaltung ein. Die „Soll“ Regelung für Anlieger soll beibehalten werden.
Frau Kienhoff vom Haus-und Grundbesitzerverband ist für die Abschaffung. Sie hält Ausbaubeiträge für ungerecht und unsozial. Es wurde bereits die Erschliessungsbeiträge bezahlt. Warum dann noch mal zahlen? Es ist nicht kalr welchen Vorteil der Grundbesitzer hat. Man kann nicht Gemeindliche Grundstücke verkaufen, der Bürger baut sein Haus und zahlt ab, um dann im Alter da zu stehen und zu sehen wie seine Altersvorsorge den Bach runter geht.Der Bürger muß hier ein Mitsprache Recht haben.
Der Verband Wohneigentum, Hr. Schauer fordert die vollständige Abschaffung. Diese Zahlungen sind unsozial. Wir zahlen hohe Beträge über den Finanzausgleich mit dem Berlin seine Strassen mitfinanziert. Das Geld sollte lieber in Bayern bleiben.
Der Eigenheimerverband Bayern ist ebenfalls gegen die Ausbaubeiträge. Das Problem wird größer werden. Die Älteren Leute werden mehr und können das nicht mehr leisten. Der Verband denkt über ein Bürgerbegehren nach. Die vereinigten Bürgerinitiativen für Kommunale Abgaben sind ebenfalls gegen die Satzung. Der Sondervorteil der Anwohner ist nicht greifbar. Probleme im Alter beim Bezahlen führt zur Existenzvernichtung. Es darf nicht sein das mit dem Staatsanwalt gedroht wird wenn die Satzung aufgehoben wird. Es sollten Sparkassengewinne für die Strassenerneuerung ausgeworfen werden.
Die Ministerialdirigentin Fr. Weinl vom Innenministerium meint das es bei dem System der Beiträge bleiben solle. Sie sehe einen hohen Finanzierungsbedarf in der Zukunft, und man wisse nicht wie der Strassenbau sonst finanziert werde. Steuern sind nicht zweckgebunden. Daher braucht man die Beiträge. Rechtssicherheit bei dem jetzigen System sei gegeben. „Irgendwer zahlt immer“. „Der Bürger zahlt immer“. Er ist dafür verantwortlich. Es muß beim „Soll“ bleiben. Die „Muß“ Regelung ist ein Schritt zu weit. Ratenzahlungen sind auch ohne Bedarf möglich inzwischen.
Es soll den Gemeinden überlassen werden ob sie die Lösung der Widerkehrenden Beiträge als Alternative einführen wollen. Auch den Eigenteil soll die Gemeinde selbst entscheiden.
Der Abgeordnete Hanisch meint das es nicht sein kann das in Unterfranken 97,1% der Gemeinden eine derartige Satzung haben, aber in Niederbayern nur 39,1% der Gemeinden. Wo sind die Ausnahmen und warum? Wie wird hier die Rechtsaufsicht ausgeübt? Das sollte man mal beleuchten. Jede Gemeinde sollte ein Strassenmanagement haben.
Frau Weinl meint noch das in Bayern nicht mit dem Staatsanwalt gedroht würde wenn man die Satzung nicht hat. Das sei nicht unser Stil. Es gab da mal in Naumburg einen OLG Beschluss der aber aufgehoben wurde gegen Auflagen.
RLP meint noch das man kommunale Leistungen mit einbeziehen solle. Das ermäßigt , schon durch den Wegfall der Mwst.
Der Bayrische Innenminister Joachim Herrmann meinte am Ende der Anhörung das er es begrüssen würde wenn der Ausbau nicht nur auf die Anlieger, sondern auch auf mehrere Schultern verteilt würde. Er kenne inzwischen viele Bürgermeister die das auch begrüssen und er könne sich vorstellen das die Regierung eine Gesetzesänderung einbringt.
Dadurch kann man dann die Alternative der Wiederkehrenden Zahlungen eingeführt werden.
Wenn nicht, solle man wenigstens den Anliegern bei den Zahlungen entgegen kommen, forderte der Verwaltungsrichter a.D.Wiens.
Es wird sich wohl nun etwas bewegen. Spätestens zur nächsten Landtagswahl.
Hier finden Sie interessante Informationen zum Thema: www.igs-lindau.de
Im Bayerischen Landtag denken CSU und SPD Landtagsfraktion über eine Änderung des Gesetzes nach. Man möchte aber nun erst mal "Experten" anhören. Auch das Ansparmodell Rheinland-Pfalz, wird in die Möglichkeiten mit einbezogen. Dieses Modell hat die BGG schon in der Kommunalwahl 2014 vorgeschlagen.
Strasslach- Dingharting hat im März 2015 die Satzung gegen den Willen des Bürgermeisters auf Antrag der CSU aufgehoben. Nach Widerspruch des Landratsamtes wird im April erneut darüber abgestimmt.
Traunreut hat im März die Verordnung mit 15 : 14 Stimmen aufgehoben. Das Landratsamt legte dagegen Widerspruch ein. Nun ist die Satzung mit 14 : 13 Stimmen wieder eingesetzt worden.
Ebermannstadt muß auf Anweisung des dortigen Landratsamtes eine Strassenausbaubeitragssatzunng erlassen die Rückwirkend über 20 Jahre Geld vom Bürger einfordert. Da möchten wir nicht im Stadtrat sitzen....
Immer mehr CSU Stadt-und Gemeinderatsfraktionen fordern die Staatsregierung auf die Vorschriften für die Strassenausbaubeitragssatzungen zu ändern. Auch von den Abgeordneten der FW im Landtag und Bürgerinitiativen kommt Druck. Schauen wir mal wann die Staatsregierung sich bewegt.
München hat im Dezember 2014 die Satzung abgeschafft.
Schongau hat sie abgeschafft, und hat nun Probleme mit dem Landkreis. Kredite werden nicht ausbezahlt.
Paunzhausen hat die Satzung ebenfalls abgeschafft. Der Vorgang liegt nun beim Landkreis. Warten wir mal, wie es ausgeht.
In Freising wird der Widerstand der Bürger die abgezockt werden sollen, ebenfalls grösser.
Hier sollen z.B. in einem Stadtteil in dem es nur drei Grundstücksbesitzer in einer Strasse gibt, jeder 70.000€ bezahlen. Unverschämter geht es nicht mehr.
Normalerweise sollten die Abgaben die der Bürger an Mineralölsteuern, KfZ Steuer, und nun bald auch für die Mautgebühren leistet, leicht ausreichen. Aber es wird nur ein Bruchteil an die Kommunen weitergereicht. Darum wird man in sehbarer Zeit in vielen Gemeinden die nicht so ein Polster haben, um ihren Pflichten in der Strassenerhaltung nachzukommen, weiterhin den Bürger zur Kasse bitten.
Eine interessante Lösung gib es in Rheinland-Pfalz . Dort zahlen nicht nur die direkten Anwohner, sondern alle Besitzer in einem Ort leisten jedes Jahr einen kleinen Betrag. Diese Vorgehensweise wurde inzwischen auch vom BGH abgesegnet. Damit ist alles abgegolten. Das wäre als Lösung auch in Bayern denkbar. Wir haben das Modell bereits im Kommunalwahlkampf 2014 ins Gespräch gebracht. Nun kommt auch die CSU Landtagsfraktion auf die Idee, das Modell auf zu greifen. Die werden meistens erst aktiv wenn de Bürger auf die Barrikaden geht. Es wäre eine gerechtere Lösung.