Strassenausbaubeitrag - Bürgernahe Gruppe Gammelsdorf

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10.7.2019
Der Härtefallfonds der Regierung tritt zum 1.7.2019 in Kraft. Vorraussetzung für die Antragsstellung ist das der Bescheid zwischen 1.1.2014 und 31.12.2017 erlassen wurde.Einen Härteausgleich können Personen bekommen der Einkommen maximal 100000 (bei Ehepaaren 200000) beträgt. Die Anträge müssen bis spätestens 31.12.2019 gestellt werden. Hier die Homepageadresse unter der es nähere Auskünfte gibt: http://www.strabs-haertefall.Bayern.de
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21.12.2018
Hier aktuelle Informationen zum Thema Straßen-Ersterschliessung/„Strebs“ und Straßenausbaubeiträge/„Strabs“:
Strebs: Ab dem Stichtag 1.4.2021 gilt, dass  von den Bürgern kein Erschließungsbeitrag mehr eingefordert werden kann, wenn seit der erstmaligen technischen Herstellung der Straße 25 Jahre vergangen sind.
Bis zu diesem Stichtag sind die Gemeinden auch NICHT VERPFLICHTET, bei Straßen, die noch nicht erstmalig hergestellt sind, zwingend technische Straßenbaumaßnahmen durchzuführen, um eine Abrechnung nach dem Erschließungsbeitragsrecht vorzunehmen und Beiträge zu erheben (siehe Anhang, Brief des Innenministeriums an die Kommunen). Es bleibt also zu hoffen, dass Kommunen an ihre Bürger keine Strebs-Abrechnungen von Straßen, die älter sind als 25 Jahre, mehr verschicken.
Strabs: Für das Jahr 2019 steht ein staatlicher Fördertopf in Höhe von 100 Millionen Euro für die Städte und Gemeinden mit Straßenausbaubeitragssatzung zur Verfügung. Ab 2020 stehen für alle Städte und Gemeinden jährlich 150 Millionen an staatlichen Mitteln als Kompensation für die  entfallenden Straßenausbaubeiträge zur Verfügung. Die Auszahlung der staatlichen Mittel erfolgt als Pauschale wodurch auch die fiktive Ersterschließung abgegolten wird.
Die Städte und Gemeinden sind also nicht mehr gezwungen, Ersterschließungsbeiträge für über 25 Jahre alte Straßen von den Anliegern einzufordern, da die staatlichen Pauschalen auch für Ersterschließungen verwendet werden können! Ob Ersterschließungsbeiträge erhoben werden, liegt also im freien Ermessen der jeweiligen Gemeinde.
Darüber hinaus wird im kommenden Jahr für Beiträge, die zwischen dem 1.1.2014 und dem 31.12.2017 bezahlt wurde, ein staatlicher Härtefallfonds in Höhe von 50 Millionen aufgelegt. Hierzu wird eine Härtefallkommission gebildet. Weitere Details folgen bis Ende März 2019.

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Gesamt wurden 349000 Unterschriften zur Zulassung des Bürgerbegehrens im Landtag eingereicht. Die Bayr. Staatsregierung hat nun die Strabs abgeschafft. Aber nicht so wie es sein müsste. Der Ausgleich für die Kommunen ist nicht aureichend.Zudem fordern die Freien Wähler eine Rückerstattung bis 2014. Da werden die Freien Wähler noch mal nachziehen und Verbesserungen einfordern.
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Am 19.3.2018 haben die Bürgerinitiativen und die Freien Wähler der Bayrischen Staatsregierung fast 190000 bestätigte Unterschriften von Bürgern übergeben. Weitere knapp 100000 Unterschriften folgen, da diese noch bei den verschiedenen Gemeinden zur Bestätigung liegen.
Die Staatsregierung wollte am 22.3. ihren Gesetzesentwurf zur Abschaffung vorlegen. Wurde nun verschoben und steht auch am 10.4. zur nächsten Landtagssitzung nicht auf dem Programm. Die werden es doch wohl nicht wirklich auf ein Volksbegehren anlegen???
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27.1.2018.  Für die Bürger wird es ein gutes Jahr, was die Strassenausbaubeitragssatzung betrifft (Strabs). Bürgerinitiativen haben zusammen mit den Freien Wählern Bayern eine Unterschriftensammlung gestartet, mit dem Ziel ein Bürgerbegehren zu starten. Die Sammlung ist Grandios angelaufen. "Wir schaffen das". Denn zum Schluss muß auch die CSU mitmachen, sonst bekommen sie zur Landtagswahl 2018 die Quittung.
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Pressemitteilung vom 9.11.2017
FREIE WÄHLER fordern Aus für Straßenausbaubeiträge in Bayern
Aiwanger: Vom toten Pferd absteigen – Strabs endlich abschaffen!
 
München. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern. Das erklärten Fraktionschef Hubert Aiwanger, sein Fraktionskollege Bernhard Pohl sowie der Landrat des Landkreises Nürnberg-Land, Armin Kroder, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz im Bayerischen Landtag. Aiwanger: „Der Ärger, den diese Beiträge auslösen, ist deutlich größer als der Nutzen. Das System ist ungerecht, streitanfällig und verursacht in den Kommunen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie politischen Ärger. Abschaffen – wie in Baden-Württemberg, Berlin oder München – ist die konsequente Lösung.“
In der Summe gehe es nur um gut 60 Millionen Euro jährlich, die bisher von Anwohnern für den Straßenausbau eingesammelt würden – der einzelne Anwohner könne aber schnell mal mit 10.000 Euro und mehr zur Kasse gebeten werden, moniert Aiwanger. Viele Menschen fürchteten, bald selbst von der Zwangsabgabe betroffen zu sein. Als Beispiel nannte Aiwanger Senioren, deren Ersparnisse meist keine hohen Anschaffungen mehr zuließen. „Wer nicht mehr erwerbstätig ist, bekommt keinen Kredit. Da helfen auch die geltenden Stundungsmodelle nicht“, so der Fraktionsvorsitzende.
Der finanzpolitische Fraktionssprecher Bernhard Pohl gibt zu bedenken: „Alle Straßen sind Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen somit von der Allgemeinheit finanziert werden. Das muss auch für Anliegerstraßen gelten. Die Finanzierungslast den Anliegern aufzubürden führt zu massiven Ungerechtigkeiten. Wer zur Altersversorgung ein Haus gerade abbezahlt hat, bekommt als Rentner neue Schulden aufgebrummt.“
Zahlungspflichtige Bürger empfänden die Forderungen als ungerecht, Bürgermeister kämen in Erklärungsnot und viele Fälle beschäftigten teils über Jahre die Gerichte. „Es wurde hier eine Situation geschaffen, bei der es nur Verlierer gibt. Viele Mitarbeiter der Verwaltungen sind wesentlich mit der mühsamen Berechnung und Abwicklung der Straßenausbaubeiträge belastet“, so Landrat Armin Kroder (FREIE WÄHLER). Würde die umstrittene Abgabe abgeschafft, führte dies somit auch zu erheblicher Ersparnis in der Verwaltung und zum Abbau von Bürokratie.
Zugespitzt hat sich die Problematik durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts München vom November 2016 im Fall der oberbayerischen Gemeinde Hohenbrunn, die gegen ihren Willen zur Erhebung der Beiträge gezwungen wurde. Jetzt steigt der Druck des bayerischen Innenministeriums auf alle Kommunen Bayerns, Satzungen einzuführen und anzuwenden.

Aiwanger: „Vater Staat darf seine Kinder, die Kommunen, nicht weiter bei den Bürgern zum Betteln schicken, sondern muss ihnen selbst genügend Geld geben. Das ist bei 60 Millionen Euro angesichts eines Gesamthaushalts von 60 Milliarden ein Promille. Geradezu grotesk, dass man hier nicht endlich reinen Tisch macht.“
Besonders fatal sieht Aiwanger die „Erpressung finanzschwacher Kommunen und ihrer Bürger“ in dem Fall, dass sie Stabilisierungshilfen des Staates erhalten: Dann müssen sie nämlich Straßenausbaubeitragssatzungen einführen und anwenden, während sich finanzstärkere Kommunen – wenngleich möglicherweise nicht mehr lange – noch um diese brisante Angelegenheit herumwinden können. „Selbst die Münchner und Bürger vieler anderer Städte können sich auf Dauer nicht sicher sein, dass sie von den Beiträgen verschont bleiben“, warnt Aiwanger.
Aiwanger weist auch darauf hin, dass diese Vorgehensweise zum Verfall der Straßen führt: „Die Gemeinden erlassen aufgrund des Drucks von oben zwar Satzungen, reparieren ihre Straßen aber nicht mehr, um die Satzungen nicht gegen ihre Bürger anwenden zu müssen. Die Landespolitik liefert die Bürgermeister ans offene Messer – es  wurden schon Bürgermeister abgewählt, weil sie Beitragsbescheide in fünfstelliger Höhe an die Bürger geschickt hatten.“
Aiwanger kündigte einen neuen Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge an. „Wir vertreten die Interessen der Bürger und Kommunen. Sollte sich die Staatsregierung hier weiter unnachgiebig zeigen, steht ein neues Volksbegehren der FREIEN WÄHLER im Raum.“
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Immer mehr Bundesländer schaffen die Pflicht zur Abgabe der Strassenausbaubeiträge ab. Neben Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg die grundsätzlich keine Beiträge erheben, wird die Entscheidung in fünf weiteren Bundesländern die Entscheidung über die Erhebung von Beiträgen mit einer Kann-Bestimmung den Kommunen überlassen. Nun folgt dem auch das Bundesland Schleswig-Holstein als sechstes . Ob die Bayern endlich bald diesem Beispiel folgen?
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20.10.2017.  Mit einer Popularklage wollen der bayerische Landesverband Wohneigentum und der Eigenheimerverband die bisherige Praxis bei der Erhebung von Strassenausbaubeiträgen kippen.  
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Bayern vor neuer Gesetzesänderung?
der Bayrische Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) schliesst eine erneute Änderung des Kommunalabgabengesetzes(KAG) nicht aus. In.Franken.de zitierte aus einem Schreiben des Innenstaatssekretärs an den Landrat des Kreises Coburg: " Mir ist bewußt , das der Strassenausbaubeitrag ... Anlass für mitunter heftig und emotional geführte Diskussionen ist. nicht zuletzt deshalb ist es sinnvoll, nach Lösungen zu suchen, die dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen näher kommen. Auch Gesetzesänderungen sind da kein Tabuthema.
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Können Hauseigentümer die Beiträge für den Strassenausbau von der Steuer absetzen? Der Bund der Steuerzahler( BdSt) lässt dies jetzt mit einer Musterklage prüfen und unterstützt das Gerichtsverfahren eines Ehepaares aus Brandenburg. Das hat der BdSt am 3.August 2017 mitgeteilt. Daher sollten Grundstückseigentümer vor dem Hintergrund der Musterklage die entsprechenden Aufwendungen für Strassenausbaubeiträge geltend machen. Sollte das Finanzamt ablehnen sollte man Einspruch einlegen. Ein ruhen des Einspruches kann unter Bezugnahme auf ein anhängiges revisionsverfahrens beim Bundesfinanzhof(Aktenzeichen VI R 18/16 beantragt werden. Zur Begründung sollte auch zusätzlich die Musterklage des BdSt ( Az: 3K3130/17) angeführt werden.
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Unser  unten beschriebener Antrag zur Beitragsverbesserung für die Bürger wurde von der Fraktion der ÜWG geschlossen abgelehnt!! Begründung war unter anderem das mit dieser Satzung die sich an die Mustersatzung anlehnt, (Sprich: die ist einfach übernommen worden) angeblich die Rechtssicherheit besteht. Als ob alle anderen Gemeinden die andere Prozente verfügen nicht wüssten was sie tun. Nur die Verwaltung in Mauern hat recht. Zugeben mußte Herr Schmidt aber schon das wir noch einen Spielraum von 15% hätten. Das allerdings nicht nur bei der Haupterschliessungsstrasse, wie er behauptete. Uns sind vor allem die Beteiligung von nur 20% der Gemeinde bei den Anliegerstrassen ein Dorn im Auge. Dann kommt als Argument, das ja in den letzten Jahren schon Leute nach der jetzigen Satzung abgerechnet wurden, das könne man denen jetzt nicht antun. Wir haben mit einigen Personen, gerade in Priel gesprochen. Die hätten nichts gegen eine Änderung, wenn es künftig dann günstiger wird. Einzig ein Bewohner der Ludwigstrasse war anderer Meinung. Nun wird erfasst welche Strassen in den nächsten Jahren neu gemacht werden müssen.Da bleiben wir dran. Mal sehen wie die Bürger reagieren wenn sie erfahren das sie die nächsten sind. Wir finden es ein unmögliches Verhalten gegenüber den Bürgern. Wenn wir verschuldet wären, könnte man es vielleicht noch verstehen. Aber so nicht. Wir bleiben nun verstärkt an dem Thema dran. In den letzten Tagern wurden wir von vielen Bürgern angesprochen, die die Ablehnung , überhaupt sich über einige Verbesserungen zu  besprechen unmöglich finden, und sind entsprechend verärgert. Einen Gefallen haben sich die Kollegen damit nicht getan. Damit werden sie noch lange konfrontiert werden. Das ist auch bis zur nächsten Wahl nicht vergessen. Dafür werden schon wir sorgen. Sollten wir bei der nächsten Gemeinderatswahl die Mehrheit im Gemeinderat erreichen, wird als eine der ersten Handlungen diese Satzung geändert werden. Das ist ein Versprechen!
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Für die Gemeinderatssitzung im Mai 2017 haben wir einen Änderungsantrag bezüglich der Strassenausbaubeitragssatzung eingereicht, zur Behandlung in der öffentlichen Sitzung. Wir möchten erreichen das die Gemeindeanteile erhöht und die der Bürger gesenkt werden. Wenn es schon nicht ohne Satzung geht.  Hier mal eine Auflistung der jetzigen Beiträge und unser Vorschlag daneben:


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Den Antrag haben wir zurück gezogen. Die von uns angedachte Alternativew mit den Widerkehrenden Beiträgen kommt für unsere Gemeinde nicht in Betracht. Dazu ist die Gemeinde zu klein, und würde einige Bürger deshalb benachteiligen.
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Heute am 1 .10.16 haben wir unseren Antrag zur Änderung der Strassenausbausatzung im Rathaus eingereicht.
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Die neue Mustersatzung des Bayrischen Gemeindetages ist nun da, und wir sind dabei diese für Gammelsdorf zu bearbeiten, und demnächst im Gemeinderat als Antrag einzubringen. Wer von den Bürgern interesse hat, dabei mit zu wirken, kann sich gerne melden. Es wäre schön wenn die Bürger auch hier ihren Einsatz zeigen würden, wie sie es zur Zeit auch in anderen Bereichen machen.

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Am 25.2.16 hat der Bayrische Landtag die Gesetzesänderung in Bezug auf die Strassenausbaubeitragssatzung beschlossen. Wir bereiten bereits den Antrag zur Satzungsänderung in Gammmelsdorf vor.

Die neue Verordnung ist seit 1.4.2016 gültig.

Wir warten hierzu die Vorlage der neuen Mustersatzung durch den Bayrischen Gmeindetag ab.





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Das Thema der Strassenausbaubeitragssatzung wird 2015 eines unserer Themen sein.
Hier möchten wir Sie künftig über Neuigkeiten dazu informieren.





Zusammenfassung der Anhörung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtages zu Art. 5 des KAG am Mittwoch den 15. Juli 2015 Im Konferenzsaal des Maximilianeum
Wir waren als Zuschauer dabei.

Eröffnung um 9.15 Uhr durch den Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Florian Hermann.
Es kommen zuerst die 12 Sachverständigen zu Wort und erklären die Sache aus Ihrer Sicht. Danach stellen die Abgeordneten ihre Fragen. Der Saal ist bis auf den letzten Platz mit Besuchern besetzt. Die Anhörung dauert bis 12.45 Uhr.
Der Bayr. Städtetag spricht sich für den Erhalt der Satzung aus und will das „Soll“ als sinnvoll belassen. Es soll keine Liberalisierung geben. Die Forderung nach widerkehrenden Beiträgen wäre ein enormer Verwaltungsaufwand. Eingespielte Systeme dort wo Beiträge erhoben werden sollten nicht zur Disposition gestellt werden. Wobei der Herr Gribl vom Städtetag eine Einzelmeinung war. Herr Rösl vom Eigenheimerverband reagierte direkt darauf: „Da sitzen die Herren vom Städtetag und sprechen über die Bürger. Lässt man alles wie es ist, dann ist es am besten, und wir brauchen nicht überlegen. Basta!“ Man soll nicht immer die Härtefälle vorneweg tragen. Man kann die Beiträge auch verrenten.
Jürgen Busse vom Bayr. Gemeindetag weisst daraufhin das 72,6% der Bayr. Gemeinden eine Satzung haben. Dadurch wurden im letzten Jahr 62 Millionen Einnahmen erzielt. Alternativ die Gebühr über die Grundsteuer aller umzulegen ist nicht gewünscht. Da zahlen dann auch die Mieter. Man sollte aber auf eine „Kann“ Regelung umschalten um den Druck vom Bürger zu nehmen. Man sollte Alternativ die „Wiederkehrende „ Zahlung anbieten. Er plädiert für das Erfolgsmodell in RLP .Dort zahlen nicht nur die Anlieger, sondern der Gemeindeteil oder das Siedlungsgebiet. Hier muß aber immer nur für 5 Jahre kalkuliert werden. Was für Strassenbaumaßnahmen stehen in den nächsten 5 Jahren an?. Dann wird der Betrag auf die Haushalte umgelegt. Es ergibt sich ein Schnitt von 250€ € pro Jahr für jeden Haushalt. Der Gemeindebund RLP ergänzt das die Anlieger keinen besonderen Vorteil haben. Die haben die Strassen schon mal bezahlt und der Grundstückswert steigt nicht, durch Erneuerung. Wenn Beiträge erhoben werden dann mit der „Soll“ Regelung. Es muß dann von allen Gemeinden diese Beträge erhoben werden. Dann plädiert Hr. Thielmann dafür das in den 5 Jahren in denen nichts gebaut wird, auch nichts kassiert wird. Sondern nur immer in den 5 Jahren der Baumaßnahmen. Die Abrechnungsgebiete sind getrennt abzurechnen. Das ist die Alternative die bereits in RLP, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Niedersachsen eingesetzt wird. Die Bürger reagieren positiv darauf. Die Bürger die Bereits Einmalbeiträge bezahlt haben können 20 Jahre von einer Zahlung verschont werden.. Es gibt bereits eine entsprechende Software für die Verwaltung. Am Anfang ist der Verwaltungsaufwand höher, läuft aber dann automatisch und es entfallen die Berechnungen für jeden einzelnen auf Dauer. Es gibt zudem weniger Diskussionen und Anliegerversammlungen, sowie weniger Klagen.
Herr Rottenwallner von der Verwaltung in Landshut ist für das geltende Verfahren. Es bedarf aber einer einheitlichen Regelung. Ein einheitliches Gesetz. Daher ist eine Neuregelung wichtig. Die Bürger müssen früher in die Planungen mit einbezogen werden.
Der Kommunale Prüfungsverband setzt sich für die Beibehaltung ein. Die „Soll“ Regelung für Anlieger soll beibehalten werden.
Frau Kienhoff vom Haus-und Grundbesitzerverband ist für die Abschaffung. Sie hält Ausbaubeiträge für ungerecht und unsozial. Es wurde bereits die Erschliessungsbeiträge bezahlt. Warum dann noch mal zahlen? Es ist nicht kalr welchen Vorteil der Grundbesitzer hat. Man kann nicht Gemeindliche Grundstücke verkaufen, der Bürger baut sein Haus und zahlt ab, um dann im Alter da zu stehen und zu sehen wie seine Altersvorsorge den Bach runter geht.Der Bürger muß hier ein Mitsprache Recht haben.
Der Verband Wohneigentum, Hr. Schauer fordert die vollständige Abschaffung. Diese Zahlungen sind unsozial. Wir zahlen hohe Beträge über den Finanzausgleich mit dem Berlin seine Strassen mitfinanziert. Das Geld sollte lieber in Bayern bleiben.
Der Eigenheimerverband Bayern ist ebenfalls gegen die Ausbaubeiträge. Das Problem wird größer werden. Die Älteren Leute werden mehr und können das nicht mehr leisten. Der Verband denkt über ein Bürgerbegehren nach. Die vereinigten Bürgerinitiativen für Kommunale Abgaben sind ebenfalls gegen die Satzung. Der Sondervorteil der Anwohner ist nicht greifbar. Probleme im Alter beim Bezahlen führt zur Existenzvernichtung. Es darf nicht sein das mit dem Staatsanwalt gedroht wird wenn die Satzung aufgehoben wird. Es sollten Sparkassengewinne für die Strassenerneuerung ausgeworfen werden.
Die Ministerialdirigentin Fr. Weinl vom Innenministerium meint das es bei dem System der Beiträge bleiben solle. Sie sehe einen hohen Finanzierungsbedarf in der Zukunft, und man wisse nicht wie der Strassenbau sonst finanziert werde. Steuern sind nicht zweckgebunden. Daher braucht man die Beiträge. Rechtssicherheit bei dem jetzigen System sei gegeben. „Irgendwer zahlt immer“. „Der Bürger zahlt immer“. Er ist dafür verantwortlich. Es muß beim „Soll“ bleiben. Die „Muß“ Regelung ist ein Schritt zu weit. Ratenzahlungen sind auch ohne Bedarf möglich inzwischen.
Es soll den Gemeinden überlassen werden ob sie die Lösung der Widerkehrenden Beiträge als Alternative einführen wollen. Auch den Eigenteil soll die Gemeinde selbst entscheiden.
Der Abgeordnete Hanisch meint das es nicht sein kann das in Unterfranken 97,1% der Gemeinden eine derartige Satzung haben, aber in Niederbayern nur 39,1% der Gemeinden. Wo sind die Ausnahmen und warum? Wie wird hier die Rechtsaufsicht ausgeübt? Das sollte man mal beleuchten. Jede Gemeinde sollte ein Strassenmanagement haben.
Frau Weinl meint noch das in Bayern nicht mit dem Staatsanwalt gedroht würde wenn man die Satzung nicht hat. Das sei nicht unser Stil. Es gab da mal in Naumburg einen OLG Beschluss der aber aufgehoben wurde gegen Auflagen.
RLP meint noch das man kommunale Leistungen mit einbeziehen solle. Das ermäßigt , schon durch den Wegfall der Mwst.
Der Bayrische Innenminister Joachim Herrmann meinte am Ende der Anhörung das er es begrüssen würde wenn der Ausbau nicht nur auf die Anlieger, sondern auch auf mehrere Schultern verteilt würde. Er kenne inzwischen viele Bürgermeister die das auch begrüssen und er könne sich vorstellen das die Regierung eine Gesetzesänderung einbringt.
Dadurch kann man dann die Alternative der Wiederkehrenden Zahlungen eingeführt werden.
Wenn nicht, solle man wenigstens den Anliegern bei den Zahlungen entgegen kommen, forderte der Verwaltungsrichter a.D.Wiens.

Es wird sich wohl nun etwas bewegen. Spätestens zur nächsten Landtagswahl.






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